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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LUGA – Lern- und Gemeinschaftsakademie
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Leistungen der LUGA – Lern- und Gemeinschaftsakademie, nachfolgend „LUGA“.
LUGA bietet eigene Bildungsleistungen an und erbringt Vermittlungsleistungen für Privatkunden, Sprachschulen und weitere Bildungseinrichtungen.
Die AGB unterscheiden zwischen folgenden Leistungsbereichen:
eigenen Sprachkursen und Bildungsangeboten,
der Vermittlung von Sprachprüfungen,
der Vermittlung von Lehrkräften, Prüfern, Bewertern und Aufsichtspersonal,
der Vermittlung von Privatkunden an kooperierende Sprachschulen,
zusätzlichen, gesondert vereinbarten Dienstleistungen.
Welche Bestimmungen gelten, richtet sich nach der jeweils gebuchten oder beauftragten Leistung und der konkreten Vertragsbeziehung.
Individuelle Vereinbarungen und gesonderte Verträge gehen diesen AGB vor, soweit sie wirksam vereinbart wurden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

§ 2 Anbieter und Kontakt

LUGA – Lern- und Gemeinschaftsakademie
Rechtsform: Einzelunternehmen
Teilestraße 11–16
12099 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 155 60647072
E-Mail: info@luga-berlin.de
Website: https://luga-berlin.com

§ 3 Eigene Sprachkurse und Bildungsangebote

LUGA bietet eigene Bildungsleistungen an. Dazu gehören insbesondere Sprachkurse, Prüfungsvorbereitungskurse, Crashkurse, Intensivkurse und Einzelunterricht, soweit diese jeweils angeboten werden.
Angaben zu Kursbeginn, Kursdauer, Unterrichtszeiten, Unterrichtsort, Kursgebühren, Teilnehmerzahl und Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung oder einer individuellen Vereinbarung.
Die Anmeldung erfolgt über die von LUGA bereitgestellten Anmeldewege. Ein Vertrag kommt zustande, sobald LUGA die Anmeldung annimmt und dies bestätigt oder der Vertrag auf andere rechtlich wirksame Weise zustande kommt.
Die teilnehmende Person ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und korrekte Angaben zu machen.
Eine bestimmte Kursleistung, ein bestimmter Lernerfolg oder das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus wird nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Kursgebühren und Zahlungsbedingungen

Die jeweils geltende Kursgebühr wird in der Kursbeschreibung oder im individuellen Angebot angegeben.
Zahlungsfrist und Zahlungsweg werden vor dem Vertragsschluss mitgeteilt. Soweit vereinbart, ist die Kursgebühr vor Kursbeginn vollständig zu entrichten.
Zusätzliche Kosten, beispielsweise für Lehrmaterialien, externe Prüfungen oder sonstige Zusatzleistungen, sind nur dann in der Kursgebühr enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Teilnahme kann bei ausstehender Zahlung nur insoweit verweigert werden, wie dies vertraglich wirksam vereinbart ist und die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.

§ 5 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Verbraucherinnen und Verbrauchern kann bei bestimmten Vertragsabschlüssen, insbesondere im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Ob ein Widerrufsrecht besteht, welche Frist gilt und welche Rechtsfolgen eintreten, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Vertragsschlusses.
Soweit erforderlich, stellt LUGA die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular gesondert bereit.
Wird der Beginn einer Leistung innerhalb der Widerrufsfrist gewünscht, gelten die hierfür maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht ausgeschlossen.

§ 6 Rücktritt, Stornierung und Kündigung bei eigenen Kursen

Stornierungs-, Rücktritts- und Kündigungsanfragen sollen in Textform, beispielsweise per E-Mail, an LUGA gerichtet werden.
Die Folgen einer Stornierung oder Kündigung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung und den gesetzlichen Bestimmungen.
Die bloße Nichtteilnahme am Unterricht gilt nicht automatisch als Vertragsbeendigung.
Gesetzliche Widerrufsrechte sowie gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Bei versäumten Unterrichtseinheiten besteht ein Erstattungsanspruch nur nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und der gesetzlichen Bestimmungen.

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